Mehr Tierschutz im Zoofachhandel

Kompetentes und geschultes Fachpersonal im Zoofachhandel ist wichtig, weil diese die ersten Ansprechpersonen beim Verkauf von Tieren sind. Sie sollen umfassend fachlich beraten können. Das Verkaufspersonal im Zoofachhandel muss künftig belegen, dass entsprechende Sachkunde vorhanden ist. Denn es geht um Lebewesen.

Der Tierschutz bei Haustieren ist wichtig. Einerseits muss die Anschaffung eines Tieres wohl überlegt sein. Denn oft wird der Aufwand - ob Zeit oder Geld - unterschätzt. Andererseits müssen die Verkäuferinnen und Verkäufer im Handel gut geschult sein, um zu verhindern, dass potentielle Käuferinnen und Käufer nur mangelhaft, nicht oder sogar falsch beraten werden. Das gilt insbesondere auch für exotische Tiere.

Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Universität Leipzig und der Ludwig-Maximilians-Universität München in Auftrag gegebene Exopet-Studie kommt diesbezüglich zu folgender Einschätzung: "Tierheime verzeichnen eine Fülle aufgenommener (exotischer) Tiere. Die Abgabegründe weisen darauf hin, dass die Halter sich vor dem Tierkauf häufig nicht genügend informiert haben oder falsch beziehungsweise nicht beraten wurden."

Beratung im Zoofachhandel ist wichtig

Deshalb hat Bundesministerin Julia Klöckner eine Verordnung vorgelegt. Damit macht es die Ministerin zur Pflicht, dass das Personal im gewerblichen Handel mit Wirbeltieren die entsprechende Sachkunde erwirbt und nachweist. Nur so kann sichergestellt werden, dass potentielle Käufer gut informiert und aufgeklärt sind. Das dient dem Schutz der Tiere.

Die Verordnung umfasst den kompletten Handel mit Wirbeltieren.

Konkret wird festgelegt:

  • Das gesamte Verkaufspersonal muss geschult sein.
  • Die Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals müssen der zuständigen Kontrollbehörde gegenüber nachgewiesen werden. Sie müssen Sachkunde in den folgenden Bereichen belegen: Haltung, Pflege, Fütterung, häufige Krankheiten, normales Verhalten.
  • Das Personal muss sich regelmäßig fortbilden und das entsprechend dokumentieren.
  • Es werden zudem Anforderungen festgelegt, die eine für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren verantwortliche Person (z.B. Inhaber, Geschäftsführer oder Zweigstellenleiter) erfüllen muss, um die Erlaubnis von der zuständigen Behörde zu erhalten. Diese Erlaubnis wird auf acht Jahre befristet - sie muss dann erneuert werden.
  • Zudem muss ein Tierbestandsbuch geführt werden, aus dem für die zuständigen Behörden klar ersichtlich ist wie viele und welche Tiere es im Laden gibt und welche Sachkunde dementsprechend vorhanden sein muss.

Verkaufspersonal im Handel kommt eine besondere Verantwortung zu, damit Tiere nicht in die falschen Hände kommen. Sie sind oft die ersten Ansprechpersonen und müssen deshalb kompetent und fachkundig beraten können. Und wenn Zweifel bestehen, muss beraten auch abraten bedeuten. Denn viel zu oft landen die Tiere später im Tierheim, weil die Besitzerinnen und Besitzer der Aufgabe nicht gewachsen sind, weil sie sich das Leben mit Tieren anders vorgestellt haben und die Bedürfnisse vor dem Kauf nicht richtig einschätzen konnten.

Die Verordnung soll im Sommer 2021 verkündet werden.

Weitere Informationen

Informationen zu Bedürfnissen, Kosten und Pflegebedarf der Tiere finden Sie auch im Haustierberater des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
www.haustier-berater.de

Informationen zum Forschungsprojekt für mehr Tierschutz von exotischen Tieren in privaten Haushalten:
Exopet-Studie

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Wellensittiche benötigen viel Platz zum Fliegen, Quelle: hecke71 - adobe.stock.com