Tierhaltungskennzeichnung soll verpflichtend werden – die Eckpunkte

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Die landwirtschaftliche Tierhaltung muss künftig Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.

Das Gesamtvorhaben einer "zukunftsfesten Tierhaltung" umfasst für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vier zentrale Bausteine:

  • eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung,
  • ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe einschließlich einer langfristigen Perspektive für die Betriebe,
  • bessere Regelungen im Tierschutzrecht und
  • Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Informationen zu den Haltungsformen

Das gesellschaftliche Interesse an der Landwirtschaft und insbesondere der Tierhaltung ist groß. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland möchten wissen, wie die Schweine, Rinder oder Hühner gelebt haben, deren Fleisch, Milch, Käse, Butter oder Joghurt sie an der Ladentheke oder im Supermarkt kaufen. Sie erwarten daher eine verbindliche Kennzeichnung von Lebensmitteln, die verlässlich Auskunft über die Haltung der Tiere gibt. Gleichzeitig ist es vielen Landwirtinnen und Landwirten ein Anliegen, sichtbar machen zu können, wie sie ihre Tiere halten.

Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung schafft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Transparenz. Gegenwärtig existieren in Deutschland verschiedene privatwirtschaftliche Tierwohllabel, doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einheitlichen und verlässlichen Informationen zu den Haltungsformen gibt es bisher nicht. Mit der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung können die Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen und bewusst zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden. Die Landwirtinnen und Landwirte können darauf bauen, dass ihre Leistung für mehr Tierschutz auch gesehen wird.

Kennzeichnung beim Verkauf wird verpflichtend

Für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, für die eine Kennzeichnung verpflichtend eingeführt wird, gilt: Sie sind beim Verkauf an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einer Angabe über die Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden.

Merkmale Haltungsformen Schwein: fünf Stufen

  • Haltungsform Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Haltungsform Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Haltungsform Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Haltungsform Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Haltungsform Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Danach wird der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf der EU zur Notifizierung vorgelegt. Im Herbst starten die Beratungen des Gesetzentwurfs zunächst im Bundesrat, zudem ist Ende des Jahres die erste Lesung im Bundestag vorgesehen.

Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene geht Deutschland innerhalb des Europäischen Binnenmarkts voran. Der Gesetzentwurf muss von der Europäischen Kommission notifiziert werden. Produkte aus anderen EU-Ländern dürfen nicht diskriminiert werden.

Weitere Informationen

Tierhaltungskennzeichnung - Eckpunkte vorgestellt

Ein Schwein läuft durch einen Ausgang in den Außenbereich des Stalles, der mit Stroh eingestreut ist.
Ein staatliches verbindliches Tierhaltungskennzeichen soll künftig dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher an den Lebensmitteln tierischer Herkunft eine Angabe sehen können, wie die Tiere gehalten wurden, gestartet wird mit den Haltungsformen beim Schwein.