Tierschutzforschungspreis: Forschung zur Reduzierung von Tierversuchen
Seit vielen Jahren treibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem Tierschutzforschungspreis die Entwicklung und Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen voran. Der Tierschutzforschungspreis ist mit 25.000 Euro dotiert. Im Jahr 2022 handelt es sich bei der Verleihung um die 41. Verleihung des Preises, die Auszeichnung geht in diesem Jahr an Wissenschaftler aus Hannover und Göttingen.
Erforschung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Die Preisträger sind Leon Budde vom Institut für Mechatronische Systeme der Leibniz Universität Hannover und Dr. Tim Meyer vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Universitätsmedizin Göttingen. Ihnen ist es gelungen, künstlich Herzgewebe herzustellen, das sich wie der Herzmuskel im lebenden Organismus verhält. Mit der entwickelten Methode kann in größerem Umfang künstlicher menschlicher Herzmuskel (EHM) erzeugt und beispielsweise die Wirkung von Arzneimitteln untersucht werden. Dabei ist es auch möglich, Modelle für krankhafte Veränderungen am Herzen nachzustellen. So könnten künftig deutlich weniger Tiere im Rahmen der Erforschung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erforderlich sein.
Hintergrundinformationen zum Tierschutzforschungspreis
Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium jährlich den Tierschutzforschungspreis aus. Der Preis wird für innovative, zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden und Verfahren leisten, durch die Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können (Replacement und Reduction). Entsprechend dem 3RPrinzip können nachrangig auch Methoden für die Verbesserung der Haltebedingungen von Versuchstieren oder für die Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden im Versuch (Refinement) ausgezeichnet werden. In den Arbeiten soll auch auf den biologischen Aussagewert der Ergebnisse für den Menschen eingegangen werden.
Schutz von Versuchstieren
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Methoden zum Ersatz oder zur Einschränkung von Tierversuchen nicht vorhanden sind. Eine EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erfordert zudem einen Beitrag der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Validierung derartiger Ansätze. Das Ziel des BMEL ist, Tierversuche auf das absolut notwendige Maß zu beschränken und die Versuchstiere bestmöglich zu schützen.
Zu den Maßnahmen des BMEL dafür gehören neben der Vergabe des Tierschutzforschungspreises unter anderem:
- der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren,
- die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung,
- die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen.
Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie im Beitrag "Tierversuche vermeiden, verringern und Leiden reduzieren", was zum Beispiel zuletzt erforscht wurde, wer den Preis in den letzten Jahren erhalten hat und was das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren macht.