Zahlen der Versuchstiere sinken weiter

In Deutschland wurden im Jahr 2021 rund 1,86 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) eingesetzt. Im Vergleich zu 2020 (knapp 1,9 Millionen Tiere) sind die Zahlen damit um rund 2 Prozent gesunken. Im Jahr 2019 handelte es sich um 2,2 Millionen Tiere, sodass die Zahlen von 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent gesunken waren.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Daten aus den Bundesländern über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2021 zusammengestellt. Die Daten werden an die Europäische Kommission übermittelt.

Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung machen strikte Vorgaben an die Durchführung, Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen. So sind die zulässigen Zwecke, zu denen Tierversuche durchgeführt werden dürfen, klar definiert. Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch durchgeführt werden darf, muss immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Die Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der zuständigen Behörden in den Bundesländern.

Ein einzelnes Versuchstier kann mehrmals in verschiedenen Tierversuchen eingesetzt werden. Daher spiegelt die Anzahl der gemeldeten Tierversuche nicht die Anzahl der verwendeten Tiere wider. Insbesondere bei Affen, Halbaffen sowie Hunden und Katzen werden weniger Tiere verwendet als Tierversuche durchgeführt werden.

Verwendete Tierarten: Mehr Mäuse, weniger Kaninchen

Insgesamt sind die Zahlen für Tiere, die 2021 in Versuchen eingesetzt wurden, im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Bei den prozentualen Anteilen gab es geringe Veränderungen.

Bei etwa 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere, vor allem um Mäuse und Ratten. Dabei machen Mäuse etwa 72 Prozent und Ratten etwa 7 Prozent der eingesetzten Tiere aus. Der Anteil an Mäusen ist 2021 damit im Vergleich zum Vorjahr um fast 2 Prozent gestiegen, bei Ratten ist der Anteil dagegen gleichgeblieben.

Fische (Zebrafische und andere Fischarten) stehen mit 12 Prozent wie schon im Vorjahr an zweiter Stelle der am häufigsten verwendeten Versuchstierarten. Bei den Kaninchen ist der Anteil mit ca. 3 Prozent im Vergleich zu 2020 leicht abgesunken.

Ebenso ist der Anteil an Vögeln (Haushühner und andere Vogelarten) mit rund 1 Prozent geringfügig gesunken. Eine deutliche Abnahme gab es, wie auch schon im Jahr zuvor, bei den Tierversuchen mit Affen und Halbaffen, nämlich um rund sieben Prozent: im Jahr 2021 lag die Zahl bei 1.886 - und im Vorjahr bei 2.031. Der Anteil der sonstigen Versuchstiere liegt mit ca. 4 Prozent ebenfalls leicht unter dem Vorjahresniveau.

Zahl der Tierversuche mit Hunden und Katzen 2021 gestiegen

Bei Hunden und Katzen, die unter anderem für gesetzlich vorgeschriebene Versuche und für die angewandte Forschung zum Einsatz kamen, waren die Zahlen der gemeldeten Tierversuche im Jahr 2020 zuletzt stark zurückgegangen.

Im Jahr 2021 stieg die Anzahl der gemeldeten Tierversuche mit Hunden wieder um rund 4 Prozent (2020: 2.560 Versuche, 2021: 2.657 Versuche).

Die Anzahl der Tierversuche mit Katzen stieg mit rund 34 Prozent deutlich im Vergleich zum Vorjahr (2020: 644 Versuche, 2021: 862 Versuche; Anstieg). Im Vergleich zum Jahr 2019 lässt sich jedoch ein Rückgang feststellen. So sank im Vergleich zum Meldejahr 2019 die Anzahl der Tierversuche mit Hunden um rund 25 Prozent und mit Katzen um rund 10 Prozent.

Auch bei Hunden und Katzen ist der Anteil an erneut verwendeten Tieren mit 48 Prozent bei Hunden und 51 Prozent bei Katzen sehr hoch. Die Anzahl der im Jahr 2021 erstmalig erfassten Tiere lag bei 1.388 Hunden und 419 Katzen und damit deutlich unterhalb der Anzahl der gemeldeten Tierversuche.

Maßnahmen zur Verringerung der Tierversuche

Seit vielen Jahren und mit einer Vielzahl an Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung daran, Tierversuche soweit wie möglich zu reduzieren und durch Alternativen zu ersetzen. Das Engagement soll mit einer umfassenden Reduktionsstrategie noch weiter vorangetrieben werden. Zudem soll die Forschung zu Alternativen und ihre Umsetzung in die Praxis gestärkt werden.

Das geltende Tierschutzgesetz macht strikte Vorgaben für Tierversuche. Es definiert die zulässigen Zwecke, zu denen Tierversuche durchgeführt werden dürfen. Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch durchgeführt werden darf, muss immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Die Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der zuständigen Behörden in den Bundesländern. Die Landesbehörden übermitteln zudem die von den Versuchstiereinrichtungen gemeldeten Versuchstierzahlen in anonymisierter Form an das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), das Teil des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen und zu aktuellen Zahlen

Tierversuche vermeiden, verringern und Leiden reduzieren

Ausführliche Informationen zu den Versuchstierzahlen 2021 beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Verwendung von Versuchstieren

Weiße Labormaus auf neutralem Untergrund mit Spiegelung
Mäuse sind oft verwendete Versuchstiere. Bei etwa 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere, vor allem um Mäuse und Ratten, Quelle: Holger - stock.adobe.com