Keine hochträchtigen Tiere schlachten, keine männlichen Küken töten

Immer wieder kommt es vor, dass in deutschen Schlachthöfen hochträchtige Tiere, zum Beispiel Rinder, geschlachtet werden. Dies ist aus der Sicht des Tierschutzes und ethisch nicht akzeptabel.

Ein weiteres Problem: Derzeit werden in Deutschland jährlich rund 45 Millionen männlicher Küken getötet, denn bei der Erzeugung von Legehennen hat die Geflügelwirtschaft keine Verwendung für die männlichen Küken. Diese Praxis will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch die frühzeitige Bestimmung des Geschlechts der sich im Ei entwickelnden Küken beenden. Das Kükentöten wird ab Ende 2021 per Gesetz verboten.

Was ist konkret geplant?

Seit dem 1. Juli 2017 ist in Deutschland das Schlachten hochträchtiger Tiere außer in absoluten Ausnahmefällen wie Nottötungen verboten.

Wie viele hochträchtige Tiere in Deutschland geschlachtet werden und warum dies genau geschieht, ist Thema des durch das BMEL geförderten Forschungsprojekts "SiGN" (Schlachtung gravider Nutztiere). Daran beteiligt sind die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und das Institut für Lebensmittelhygiene der Universität Leipzig. Das Projekt "SiGN" berücksichtigt alle zur Schlachtung kommenden weiblichen Nutztiere, also neben Kühen und Sauen auch kleine Wiederkäuer und Stuten. Die Forscher erarbeiten mögliche Maßnahmen zur Einschränkung des Schlachtens hochträchtiger Tiere und weitere Handlungsempfehlungen.

Bei der frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei soll ein bereits erfolgreich entwickeltes Verfahren in die breite Praxis übertragen werden. Diesen Prozess begleitet das BMEL aktiv. Es setzt sich für ein rasches Ende dieser Tötungspraxis ein.

Was ist bisher passiert?

Bundestag und Bundesrat haben 2017 einem Gesetz zugestimmt, das das Schlachten hochträchtiger Säugetiere verhindert. Im letzten Drittel einer Trächtigkeit dürfen Säugetiere nun nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden.

Die Bundesregierung fordert weiterhin, dass sich die Europäische Kommission dieses Problems annimmt. Die Praxis, hochträchtige Tiere zu schlachten, muss so schnell wie möglich europaweit unterbunden werden. Das BMEL hat außerdem gemeinsam mit den Niederlanden, Dänemark und Schweden veranlasst, dass sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mit der Thematik befasst.

Das BMEL fördert seit Jahren die Weiterentwicklung der "In Ovo-Geschlechtsbestimmung", also die Geschlechtsbestimmung im Hühnerei. Hier kommen zwei unterschiedliche Verfahren in Frage, die die Geschlechtsbestimmung im Ei zweifelsfrei beherrschen. Das Geschlecht wird mit der notwendigen Genauigkeit im Ei erkannt und aus den ausgebrüteten Eiern schlüpfen gesunde Legehennen. Das System erkennt auch unbefruchtete oder nicht entwicklungsfähige Bruteier. Sie dienen wie die männlichen Eier als wertvoller Rohstoff für verschiedene industrielle Anwendungen.

Wie geht es weiter?

Das BMEL prüft rechtliche Maßnahmen, damit nach Möglichkeit keine hochträchtigen Tiere am Schlachthof ankommen. Das Forschungsprojekt "SiGN" wird nach Projektabschluss konkrete Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zur Frage der Tötung hochträchtiger Tiere vorlegen. Auch auf europäischer Ebene werden die Bemühungen fortgesetzt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. Juni 2019 hat Klarheit geschaffen und bestätigt: Das Töten männlicher Eintagsküken beruht nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund und ist nicht mehr zulässig, wenn den Brütereien Alternativen zur Verfügung stehen. Wesentlich ist nun, die Alternativen wie die Aufzucht der Bruderhähne, die Verwendung von Zweinutzungshühnern oder die Geschlechtsbestimmung im Ei schnellstmöglich flächendeckend verfügbar zu machen und umzusetzen.

Am 9. September 2020 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgestellt, der ab Ende 2021 das Kükentöten in Deutschland verbietet. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 20. Januar 2021 beschlossen. Das ist bisher weltweit einzigartig, und damit wird Deutschland Vorreiter beim Ausstieg aus dem Kükentöten. Der Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zielt auf ein flächendeckendes Verbot des Kükentötens in Deutschland ab Ende 2021. Das gesetzliche Verbot ist erforderlich, um das Töten der Hühnerküken einheitlich zu unterbinden und Verstöße wirksam sanktionieren zu können. Frankreich hat signalisiert, dem Beispiel Deutschlands zu folgen.

Stand: März 2021