EU-Bio-Logo und deutsches Bio-Siegel

Das EU-Bio-Logo und das deutsche Bio-Siegel stehen beide für das Einhalten der Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) für den ökologischen Landbau. Beide Label garantieren einheitliche Mindeststandards – auch bei der Tierhaltung. Daneben gibt es in Deutschland mehrere Verbände, deren Richtlinien noch über die Mindeststandards der EU für den Ökologischen Landbau hinausgehen.

Das EU-Bio-Logo besteht aus einem Blatt aus Sternen auf grünem Grund und ist auf allen vorverpackten Lebensmitteln aus der EU mit Bio-Hinweis verpflichtend. Die beiden Schriftzeilen in der Nähe des Logos besagen, von welcher Kontrollstelle das Produkt überprüft wird und woher die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe kommen. Welche Kontrollstelle sich hinter der Nummer verbirgt, kann man im Internet nachschauen.

Bio nach EG-Öko-Verordnung

Das deutsche Bio-Siegel besteht aus einem Sechseck mit grünem Rand. Darin steht „Bio nach EG-Öko-Verordnung“. Im Gegensatz zum EU-Bio-Siegel ist der Aufdruck auf dem Produkt freiwillig. Es wurde im Jahr 2001 eingeführt, weil es verschiedene Label für biologisch oder ökologisch erzeugte Produkte gab und oft nicht klar war, wofür welches Label wirklich steht. Dank des deutschen Bio-Siegels können Sie auf einen Blick erkennen, dass ein Produkt nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert wurde.

In den Vorschriften sind strenge Kriterien zum Thema Tierschutz festgelegt. Sie umfassen die Herkunft der Tiere, die verwendeten Futtermittel, die Krankheitsvorsorge und die tierärztliche Behandlung sowie Vorschriften zur Reinigung der Ställe. Besonders detailliert geht die Verordnung auf die Haltung und die Unterbringung der Tiere ein:

  • Die Tiere müssen ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Das gilt besonders für die Anzahl der Tiere in den Ställen und die Einrichtung der Ställe. Hier geht es beispielsweise um die Strukturierung der Fläche und um die Gestaltung der Unterlage für die Tiere.
  • Die Tiere müssen, wann immer es möglich ist, Zugang zu einem Freigelände haben.
  • Es dürfen nur so viele Tiere gehalten werden, dass Überweidung und Erosion sowie Zertreten des Bodens vermieden werden.
  • Ein Leiden der Tiere ist während ihrer gesamten Lebensdauer sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.