Tierhaltungskennzeichnung
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen, wie ein Tier gehalten wurde. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet dazu an einer verbindlichen und transparenten Tierhaltungskennzeichnung für Lebensmittel tierischer Herkunft.
Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Nutztierhaltung in Deutschland tiergerecht umzubauen und die Landwirtinnen und Landwirte dabei zu unterstützen.
Es soll eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung auf Fleisch eingeführt werden. Wie das Tier gehalten wurde, wird damit sichtbar gemacht. Zusätzlich sollen Anreize für die Landwirtinnen und Landwirte gesetzt werden, ihre Ställe tierwohlgerecht umzubauen. Besonders tiergerechte Haltungsbedingungen werden künftig bei der Investitionsförderung stärker in den Blick genommen. Bei den Veränderungen hin zu mehr Tierschutz sowie Umwelt- und Klimaschutz wird das BMEL die Landwirtinnen und Landwirte begleiten und unterstützen. Diese sollen von ihrer Arbeit leben können. Zugleich müssen alle Bürgerinnen und Bürger hochwertige und bezahlbare Lebensmittel erhalten. Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten also zum artgerechten Umbau der Nutztierhaltung auch finanzielle Förderung.
Informationen zu den Haltungsformen der Tiere
Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung schafft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Transparenz. Gegenwärtig existieren in Deutschland verschiedene privatwirtschaftliche Tierwohllabel, doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einheitlichen Informationen zu den Haltungsformen gibt es bisher nicht. Mit der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung können die Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen und bewusst zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden. Die Landwirtinnen und Landwirte können darauf bauen, dass ihre Leistung für mehr Tierschutz auch gesehen wird.
Planung der Kennzeichnung mit fünf Haltungsformen
Für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, für die eine Kennzeichnung verpflichtend eingeführt wird, gilt: Sie sind beim Verkauf an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einer Angabe über die Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen.
Die fünf Haltungsformen am Beispiel Schwein:
- Haltungsform Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
- Haltungsform Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
- Haltungsform Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
- Haltungsform Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
- Haltungsform Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.
Wo stehen wir aktuell?
Die Eckpunkte zur Einführung eines staatlichen verbindlichen Tierhaltungskennzeichens wurden am 7. Juni 2022 vorgestellt.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme am 25. November 2022 den Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung befürwortet. Am 15. Dezember 2022 wurde der Gesetzentwurf im Bundestag in der ersten Lesung debattiert.
Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene geht Deutschland innerhalb des Europäischen Binnenmarkts voran. Der Gesetzentwurf muss von der Europäischen Kommission notifiziert werden. Produkte aus anderen EU-Ländern dürfen nicht diskriminiert werden. Im Januar 2023 wurde der Gesetzentwurf bei der EU-Kommission geprüft und es wurden keine Bedenken geäußert.
Weitere Informationen
Tierhaltungskennzeichnung soll verpflichtend werden – die Eckpunkte
Bereits in den vergangenen Legislaturperioden gab es Pläne für ein Tierwohlkennzeichen, das ebenfalls bessere Haltungsbedingungen für den Verbraucher sichtbar machen sollte:
Planungen der vergangenen Legislaturperiode für ein Tierwohlkennzeichen (bis 2021)


Zum Herunterladen
Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)