Leben zu tierfreundlichen Bedingungen – das Label "Tierschutz-kontrolliert"
Unter dem Motto "Mehr Menschlichkeit für Tiere" kümmert sich die gemeinnützige private Stiftung "VIER PFOTEN" in Kampagnen und Projekten um Tierrechte und Tierschutz. Um der Intensivtierhaltung entgegenzuwirken, hat "VIER PFOTEN" das Gütesiegel "Tierschutz-kontrolliert" entwickelt. Die Stiftung will mit ihrem Label die Lebens-, Transport- und Schlachtbedingungen der Tiere verbessern. Fleisch, das dieses Label trägt, stammt von Tieren, die unter tierfreundlicheren Bedingungen gehalten wurden. Die Standards für das Gütesiegel "Tierschutz-kontrolliert" wurden für Rinder, Masthühner und Schweine entwickelt und bestehen aus zwei Stufen: einer niedrigeren Einstiegsstufe (Silber) und der höheren Premiumstufe (Gold).
Der Verbreitungsgrad des "Tierschutz-kontrolliert"-Labels ist allerdings noch begrenzt: Rindfleisch, das in einigen Filialen von REWE Süd, vor allem in Bayern, angeboten wird, trägt das "Tierschutz-kontrolliert"-Gütesiegel der Silber-Stufe.
Masthühner
Während Masthühner in konventioneller Haltung bis zu 60 Gramm pro Tag an Gewicht zulegen, dürfen sie für das "Tierschutz-kontrolliert"-Label nur 42 Gramm (Einstiegsstufe) oder 35 Gramm (Premiumstufe) pro Tag zunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden langsamer wachsende Hühnerrassen verwendet. Jedes Tier muss im Stall mehr Platz haben als in der konventionellen Haltung. In der Einstiegsstufe werden die Hühner im Stall mit Strohballen und/oder Sitzstangen beziehungsweise mit erhöhten Ebenen gehalten. In der Premiumstufe haben sie auch Auslauf ins Freie. Der Auslauf muss ihnen auf der Hälfte der Fläche Unterschlupfmöglichkeiten zum Schutz vor Greifvögeln bieten.
Rinder
Bei Rindern sind schon in der Einstiegsstufe Maßnahmen wie das Kürzen des Schwanzes verboten. Für die Entfernung der Hörner oder die Kastration ist eine wirksame Schmerzausschaltung Pflicht. In der Premiumstufe ist das sogenannte Enthornen ganz verboten. Bereits in der Einstiegsstufe ist die Anbindehaltung oder die Haltung auf Vollspaltenböden verboten. Die Premiumstufe ist mit der ständigen Möglichkeit zum Auslauf verbunden. Die Aufzucht der Kälber muss durch Mutterkühe oder Ammenkühe erfolgen.
Schweine
Das Abschleifen der Zähne oder der Schwänze von Schweinen ist bereits in der Einstiegsstufe verboten. Eine Kastration darf nur unter Betäubung erfolgen. Es gelten höhere Anforderungen an das Stallklima und die Tiere müssen mehr Platz haben als in der konventionellen Haltung. Bei der Premiumstufe ist ein befestigter Auslaufbereich verpflichtend und zumindest saisonal muss auch ein Zugang zu Freiland ermöglicht werden. Die Anforderungen aus Sicht des Tierwohls an den Transport und die Schlachtung sind für beide Stufen jeweils gleich streng.