Tierwohl beim Angeln - bitte beachten
Angeln an Meeren, Seen und Flüssen ist ein beliebtes Hobby in Deutschland. Dabei gibt es einiges zu beachten, und das betrifft viele Menschen - etwa 1,75 Millionen.
Ein bundesweites Register, in dem alle zum Angeln berechtigten Personen verzeichnet wären, gibt es nicht. Eine Annäherung an die Anzahl kann entsprechend der Angaben aus den Fischereibehörden der Bundesländer erfolgen. Somit kann für das Jahr 2020 von einer Anzahl gültiger Fischereischeine von etwa 1,75 Millionen ausgegangen werden. Das Institut für Binnenfischerei nennt diese Zahl in seinem Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnenaquakultur 2020 als Anhaltspunkt für die Mindestzahl der Personen, die zu diesem Zeitpunkt die Qualifikation bzw. generelle Voraussetzung zum Angeln in Binnengewässern hatten. Einige Bundesländer stellten fest, dass sich das Interesse am Angeln durch die COVID-19-Pandemie erheblich verstärkt hat.
Bevor die Menschen der beliebten Freizeitbeschäftigung nachgehen können, müssen sie in den meisten Bundesländern detaillierte Kenntnisse in der Fischbiologie, der Gewässerkunde und -bewirtschaftung, der Fischereiausübung und im Tier- und Gewässerschutz erwerben. Als Nachweis dafür gilt im Regelfall die bestandene Fischereischeinprüfung, die gleichzeitig auch Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeins ist.
Anglerinnen und Angler müssen Kenntnisse haben, um welche Fischart es sich bei ihrem Fang handelt und ob es eine geschützte oder nicht geschützte Art ist. Außerdem müssen die Angelnden feststellen, ob der gefangene Fisch die Mindestgröße erreicht hat. Dies sind die Voraussetzungen, ob der Fisch entnommen werden darf. Und dann müssen Anglerinnen und Angler wissen, wie sie mit den Fischen umgehen, die sie am Angelhaken haben, also auch wann der Haken entfernt wird und wie der Fisch fachgerecht getötet wird. Diese Frage zwischen Fischfang und Verzehr wird wenig thematisiert, ist aber für ein tierschutzgerechtes Umgehen mit den Tieren wichtig.
Rechtliche Bestimmungen durch das Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Wirbeltiere, und somit auch Fische, nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden dürfen. Ferner setzt der Gesetzgeber für die Tötung von Wirbeltieren Kenntnisse und Fähigkeiten voraus. Im Falle einer berufs- oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, bei der regelmäßig Wirbeltiere betäubt beziehungsweise getötet werden, sind Fachkenntnisse der Behörde gegenüber mit einem Sachkundenachweis zu belegen. Was die Freizeitfischerei angeht, so gelten auch Personen als sachkundig im Sinne des Tierschutzgesetzes, die eine Angelfischereiprüfung erfolgreich bestanden haben.
Genauer geregelt wird die Angelfischerei in den Fischereigesetzen und -verordnungen der einzelnen Bundesländer. Darin werden z. B. auch bestimmte Angelmethoden eingeschränkt oder verboten.
Angelschein als Voraussetzung für die Freizeitfischerei
Grundsätzlich benötigt man in Deutschland einen gültigen Fischerei- oder Angelschein, um in den deutschen Gewässern fischen zu dürfen. Um den Fischereischein zu erhalten, ist es notwendig, zuerst eine Fischerprüfung abzulegen. Auch eine Fischereiabgabe und ein Erlaubnisschein sind notwendig. Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die Fischereiabgabe wird immer für einen bestimmten Zeitraum, wie beispielsweise ein Jahr, entrichtet. Die Angelkarte erlaubt es dem Fischer, an bestimmten Gewässern zu angeln. Auch das Alter, mit dem Kinder und Jugendliche zur amtlichen Fischerprüfung antreten dürfen, variiert je nach Bundesland. Die Zahl der Erlaubnisscheine ist begrenzt, und somit wird ein Überfischen der Bestände verhindert.
Vorbereitung im Rahmen eines Lehrgangs
Die Regelungen zu Vorbereitungslehrgängen und -kursen sowie die Durchführung der Fischerprüfung legen die Bundesländer fest. Und wie verschieden das geregelt ist, zeigen ein paar Beispiele:
In Bayern gibt es eine Online-Prüfung. Diese wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und setzt die Teilnahme an einem Präsenz-Vorbereitungslehrgang oder einem Online-Präsenzkurs voraus.
In Mecklenburg-Vorpommern wird der Fischereischein nach bestandener Fischereischeinprüfung auf Lebenszeit erteilt. In der Fischereischeinprüfung werden Kenntnisse der Fischkunde, der Hege der Fischbestände, der Pflege der Gewässer, der Fanggeräte und ihres Gebrauchs sowie über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere der fischerei-, tierschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften geprüft. Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung ist sowohl durch den Besuch eines Lehrganges als auch durch die Aneignung des Wissens im Selbststudium möglich.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) muss man zur Ausübung der Fischerei Inhaber eines Fischereischeins sein. Die abzulegende Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Die schriftlichen Fragen beziehen sich auf die Gebiete Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Im praktischen Teil muss dann entweder ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammengebaut und das weitere notwendige Zubehör hinzugefügt werden oder es ist eine ausreichende Artenkenntnis der am Standort vorkommenden Fische nachzuweisen.
In Schleswig-Holstein ist eine bestandene Fischereischeinprüfung Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. In der Fischereischeinprüfung wird getestet, ob die für die Ausübung der Fischerei/Angelei erforderlichen Kenntnisse über die Fischarten, die Hege und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften vorhanden sind. Der Besuch eines Lehrgangs zur Vorbereitung ist in Schleswig-Holstein rechtlich nicht vorgeschrieben, wird aber ausdrücklich empfohlen.
Im Landesportal Schleswig-Holstein wird der Hinweis gegeben, dass bei der Ausübung des Fischfangs Wirbeltiere betäubt und getötet werden und dass man auch mit geschützten Arten und Biotopen in Kontakt kommt.
Einige Links zu Informationen aus den Bundesländern finden Sie auf dem Portal Fischerei in Deutschland.
Das richtige Töten eines Fisches - was ist mit der Praxis?
Hinweise gibt es genügend, dass beim Angeln die Fische auch getötet werden müssen. Doch wie lernen die angehenden Anglerinnen und Angler, wie das tierschutzgerecht geht? Sie lernen zumeist eher theoretisch im Vorbereitungskurs, dass ein Fisch mittels Kopfschlag betäubt und anschließend mit einem Herzstich oder Kiemenrundschnitt getötet wird. Dazu werden Schlagholz und Messer benötigt.
Bei der Betäubung von Fischen mittels Kopfschlag handelt es sich um ein einfaches, tierschutzgerechtes Verfahren. Der stumpfe Schlag auf den Kopf führt bei präziser Ausführung und ausreichendem Kraftimpuls zu einer raschen Betäubung. Um den Kopfschlag gezielt durchzuführen, sind Kenntnisse über die anatomische Lage des Gehirns im Schädel der jeweiligen Fischart unerlässlich. Nach dem Betäubungsschlag ist die Betäubungswirkung zu kontrollieren. Das anschließende Töten durch Herzstich oder Kiemenrundschnitt erfordert wiederum anatomisches Wissen.
Im Rahmen eines Projektes aus den Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz sind zwei Filme zum Betäuben und Töten von Forellen und von Karpfen in der Fischzucht entstanden. Diese schauen sich auch viele Anglerinnen und Angler an. Jeder angehende Angler und jede angehende Anglerin sollte die gefangenen Fische tierschutzgerecht betäuben und töten können.
Dabei helfen auch die folgenden Filme, die in einigen Vorbereitungskursen gezeigt werden:
Waidgerechtes Angeln: Fisch schonend betäuben, versorgen und töten
Waidgerechtes Angeln - wie töte ich einen Fisch vorschriftsmäßig in NRW?
Weitere Informationen
Schulungsfilm "Empfehlungen zur Betäubung und Schlachtung von Regenbogenforellen“
Schulungsfilm "Empfehlungen zur Betäubung und Schlachtung von Karpfen"
Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnenaquakultur 2020