Tierschutz bei der Schlachtung
Mit dem Thema Schlachten setzen sich die meisten Menschen nicht gerne auseinander. Andererseits ist es unvermeidbar, Tiere zu töten, wenn Fleisch auf dem Speiseplan stehen soll. Damit das Schlachten für die Tiere möglichst schonend erfolgt, gibt es detaillierte rechtliche Vorgaben zur Sicherstellung des Tierschutzes: Schlachthöfe müssen sich zunächst an das Tierschutzgesetz halten. Weitere Vorschriften ergeben sich aus europäischen und deutschen Verordnungen zum Tierschutz bei der Schlachtung. Einige Anforderungen und ihre Umsetzung in der Praxis werden hier dargestellt.
Neben diesen allgemein geltenden Regelungen gibt es Änderungen und Anstrengungen in verschiedenen Bereichen wie dem Schlachten hochträchtiger Tiere, dem Betäuben und Schlachten von Forellen und Karpfen und dem Schlachten von Welsen. Was sich in diesen Bereichen tut, beschreiben wir ebenso.
Das Schlachten soll schonend erfolgen: Rechtliche Vorgaben
Betäubung
Tiere müssen bei der Schlachtung betäubt, also bewusstlos gemacht werden. Ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit soll schnell und möglichst schmerzlos ausgeschaltet werden. Dafür kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz:
- Bolzenschuss-Betäubung: Ein Stahlbolzen dringt mit hoher Geschwindigkeit durch den Schädelknochen in das Gehirn. Durch das resultierende Schädel-Hirn-Trauma werden die Tiere sofort bewusstlos.
- Elektrobetäubung: Das Gehirn der Tiere wird gezielt unter Strom gesetzt. Dies führt binnen Sekundenbruchteilen zur Bewusstlosigkeit.
- Kohlendioxid-Betäubung: Die Tiere werden in einen mit Kohlenstoffdioxid (CO2) gefüllten Raum verbracht. Das Einatmen von CO2 macht die Tiere bewusstlos.
Entblutung
Nach der Betäubung dürfen die Tiere nicht wieder zu sich kommen. An die oben genannten Verfahren zur Betäubung schließt sich daher die Entblutung an. Hierzu werden große Blutgefäße im Hals- oder Brustbereich durchgeschnitten. Ein schneller und starker Blutverlust führt zum sicheren Tod, weil das Gehirn nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird. Nach der Entblutung dürfen die Tiere erst weiterverarbeitet werden, wenn keine Lebenszeichen und Bewegungen mehr vorhanden sind.
Betäubungskontrollen
Das Personal muss die Bewusstlosigkeit bei jedem einzelnen Tier kontrollieren und notfalls die Betäubung wiederholen. Die Schlachthöfe führen außerdem spezielle Stichproben-Kontrollen durch.
Sachkundenachweis und Tierschutzbeauftragte
Wer Tiere tötet muss sachkundig sein. Schlachthofpersonal, das mit lebenden Tieren umgeht, muss die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten daher in einer Prüfung nachweisen. Das gilt beispielsweise für die Entladung von Tieren aus Transportfahrzeugen, den Umgang mit ihnen im Stall und die Betäubung und Tötung selbst. An großen Schlachthöfen gibt es außerdem Tierschutzbeauftragte. Es handelt sich um betriebseigenes Personal, das besondere Rechte und Pflichten bei der Sicherstellung des Tierschutzes am jeweiligen Schlachthof hat.
Behördliche Kontrolle
Die Einhaltung der Vorschriften zum Tierschutz und zur Lebensmittelhygiene an den Schlachthöfen wird von den Amtstierärztinnen und -ärzten überwacht.
Schlachten hochträchtiger Tiere verboten
Die Problematik des Schlachtens hochträchtiger Tiere wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und es wurde zu einer Herausforderung für alle Wirtschaftsbeteiligten, solche Schlachtungen zu verhindern.
Seit 2017 regelt ein Gesetz, dass Säugetiere im letzten Drittel einer Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden dürfen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat diese Rechtsänderung vorgenommen, da aus ethischer und insbesondere tierschutzfachlicher Sicht die Schlachtung von hochträchtigen Tieren sehr kritisch gesehen wurde und die bis dahin geltenden gesetzlichen Regelungen vorsahen, dass Tiere im letzten Zehntel einer Trächtigkeit nicht mehr zum Schlachthof transportiert werden durften. Nach Fallberichten wurden auch in deutschen Schlachthöfen hochträchtige Tiere wie beispielsweise Rinder geschlachtet.
Um mehr Hintergrundinformationen darüber zu erhalten, wie häufig hochträchtige Tiere zur Schlachtung gelangen und aus welchen Gründen dies geschieht, hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um eine Stellungnahme gebeten. In diesem Zusammenhang wurden auch Informationen dazu eingeholt, inwieweit ungeborene Nachkommen bei der Schlachtung leiden. Speziell für Deutschland hat das BMEL-geförderte SIGN-Projekt wichtige Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für die Tierarten Rind und Schwein geliefert.
Schafe und Ziegen sind von dem Abgabeverbot ausgenommen. Deren Haltung unterscheidet sich stark von der Rinder- und Schweinehaltung. So werden Rinder und Schweine in über 90 Prozent der Fälle künstlich besamt. Das heißt: In den meisten Fällen ist bekannt, ob die Tiere trächtig sind. Zudem sind Trächtigkeitsuntersuchungen per Ultraschall üblich. Bei Schafen und Ziegen kann der Zeitpunkt der Besamung oft nicht genau bestimmt werden, weil männliche und weibliche Tiere - vor allem in extensiven Haltungsformen - über einen längeren Zeitraum hinweg in Herden gehalten werden. Trächtigkeitsuntersuchungen per Ultraschall sind bei diesen Tieren zudem weniger verbreitet, so dass Hochträchtigkeiten nicht bekannt sind. Das BMEL hat im September 2018 ein Forschungsprojekt auf den Weg gebracht, das klären soll, ob bzw. wie eine Trächtigkeitsuntersuchung in den üblichen extensiven Haltungsformen bei Schafen und Ziegen möglich ist.
Tierschutz beim Schlachten von Fischen
Auch im Bereich der Aquakultur soll der Tierschutz gestärkt werden. Dazu finanziert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Projekte innerhalb der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz. Diese fördern die Erprobung neuer, bisher in der Praxis noch nicht angewendeter Verfahren oder Techniken. Das Ziel dabei ist, neue wissenschaftliche Erkenntnisse der Aquakulturforschung in der Fischereiwirtschaft umzusetzen. Die Ergebnisse sind nicht nur für die Wirtschaftsbeteiligten sondern auch für Anglerinnen und Angler relevant.
Richtiges Betäuben und Schlachten von Forellen und Karpfen
Nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutzschlachtverordnung dürfen Fische nur unter Betäubung getötet werden. Für die Betäubung muss ein für Fische zugelassenes Verfahren verwendet werden. Welche Arbeitsschritte in Fischzuchten mit der Betäubung und Schlachtung verbunden sind, ist von vielen betrieblichen Faktoren abhängig. Es müssen beispielsweise die spezifischen Ansprüche der vermarkteten Fischart, die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Art der Erzeugnisse, die räumlichen Gegebenheiten und die Betriebsstruktur berücksichtigt werden.
Um das Wissen über tierschutzkonforme, schonende, rasche und zuverlässige Betäubungs- und Schlachtverfahren zu erweitern, wurde im Auftrag des BMEL im Rahmen seiner geförderten Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz die Betäubung und Schlachtung von Regenbogenforellen und Karpfen in 24 Fischhaltungsbetrieben in Deutschland untersucht.
Erprobung innovativer Verfahren bei der Schlachtung von Welsen
Ziel des Vorhabens ist es, erstmals zu demonstrieren, wie die belastende Hälterungsphase und der Stress verursachende Einzelfang bei Welsen reduziert bzw. vermieden werden kann. Als Hälterung bezeichnet man die Aufbewahrung von lebenden Fischen bis zur Schlachtung. Eine innovative Hälterungsvorrichtung für Europäische Welse, die zu einer deutlichen Reduzierung der belastenden Handhabung von Schlachtfischen führen kann, soll unter wissenschaftlicher Betreuung errichtet und die Funktionsweise demonstriert werden.
Das Verfahren sieht vor, dass die Tiere nach der Abfischung zunächst in ein Hälterungsbecken eingesetzt werden. Im Anschluss daran sollen die gehälterten Fische nicht erneut gefangen werden, sondern selbständig zur Schlachteinrichtung schwimmen, wobei - im Vergleich zur konventionellen Praxis - eine erhebliche Stresseinwirkung (Fang aus der Gruppe) vermieden wird. Es wird erwartet, dass sich dadurch wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf die Fischqualität ergeben.
Zur Überprüfung dieser Erwartung soll der Einsatz der neuartigen Hälteranlage im Hinblick auf ihre Konstruktion, Funktionalität und Wirkung auf die Fische untersucht werden. Damit soll die Problematik der häufig auftretenden Schäden durch die Hälterung bei Europäischen Welsen durch eine technische Lösung in einem produzierenden Betrieb gelöst werden.
Im Text genannte Rechtsgrundlagen zum Tierschutz bei der Schlachtung
Weitere Informationen
Tierschutz bei Schlachtungen (Eckpunkt 4 der Tierwohl-Initiative des BMEL)
Aquakultur auf dem Portal Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz
Betäubung und Schlachtung von Regenbogenforellen und Karpfen